Erklärungen zu den Länderregionen Im Folgenden werden die Länder aufgelistet, die zu einer Länderregion zusammengefasst sind. Erklärungen zu den Länderregionen
Länderregion Länder in der Länderregion AGCC (Arab Gulf Cooperation Council) Bahrain Katar Kuwait Oman Saudi-Arabien Vereinigte Arabische Emirate Europa Belgien Deutschland Frankreich Spanien Portugal Italien Österreich Schweiz Niederlande Luxemburg Polen Tschechien Rumänien Slowakei Ungarn Slowenien Kroatien Großbritannien Nordamerika USA Kanada Skandinavien Dänemark Finnland Schweden Norwegen Südamerika Argentinien Brasilien Bolivien Chile Ecuador Kolumbien Paraguay Peru Uruguay Venezuela
Zulässige Rad-/Reifen-Kombinationen in Deutschland
Dem Hersteller wird für das gesamte Fahrzeug sowie für bestimmte Umrüstungen eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE nach § 20 StVZO und EG-Betriebserlaubnis) erteilt.
Umrüstungen an Rädern und Reifen können unter bestimmten Voraussetzungen vorgenommen werden. Dabei muss beachtet werden:
♦ Wenn die Räder- und Reifengröße mit Angabe des Lastindex und des Geschwindigkeitssymbols in der Fahrzeug-ABE bzw. EG-Betriebserlaubnis/Typgenehmigung → Kapitel enthalten sind, kann diese Räder/Reifen-Kombination ohne Weiteres am Fahrzeug montiert werden.
Es ist nicht erforderlich, dass die in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) angegebene Rad-/Reifenkombination montiert ist. Es dürfen alle entsprechend der Fahrzeug-ABE bzw. EG-Betriebserlaubnis/Typgenehmigung genehmigten Kombinationen am Fahrzeug montiert werden → Kapitel .
♦ Für die empfohlenen Umrüstungen (siehe Anlage zur gutachterlichen Stellungnahme) bestehen keine allgemeinen Betriebserlaubnisse nach § 22 StVZO.
♦ Falls die Räder und/oder Reifen nicht in der entsprechenden Fahrzeug-ABE bzw. EG-Betriebserlaubnis/Typgenehmigung enthalten sind, ist das Fahrzeug nach der Umrüstung nicht mehr vorschriftsmäßig im Sinne der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV).
Diese Ausführungen beziehen sich auf in der Europäischen Union geltende gesetzliche Bestimmungen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Fahrzeuge mit Reifendruckkontrollsystem
Seit dem 01.11.2014 sind durch die EU-Verordnung (Nr. 661/2009) Reifendruckkontrollsysteme in Neufahrzeugen Pflicht. Es kommen zwei unterschiedliche Systeme zum Einsatz. Es wird zwischen dem indirekt messenden System „Reifenkontrollanzeige“ und dem direkt messenden System „Reifendruckkontrollsystem“ unterschieden → Kapitel .
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