EU-Reifenlabel, Kategorien
Rollwiderstand → Anker
Nasshaftung → Anker
Geräuschemission → Anker
Rollwiderstand Der Rollwiderstand: ♦ definiert sich als der Energieverbrauch des Reifens bezogen auf eine zurückgelegte Strecke. ♦ entspricht der Verlustenergie pro zurückgelegter definierter Streckeneinheit. ♦ als Energieform lässt sich als Quotient aus Newtonmeter (Nm) und Wegstrecke in Meter (m) ausdrücken. Damit wird der Rollwiderstand zur Ausdrucksform einer Kraft in Newton (N). Der Rollwiderstand eines Reifens lässt sich durch den Rollwiderstandskoeffizienten (auch Rollwiderstandsbeiwert genannt) c R benennen:
♦ c R - Rollwiderstandskoeffizient ♦ F R - Rollwiderstandskraft ♦ Z - Fahrzeuggewicht (Summe aller Radlasten) Ziel ♦ Reduzierung des Rollwiderstands ♦ Einsparen von Kraftstoff und CO 2 |
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Bewertung
♦ In Kraftstoffeffizienzklassen von A bis G gegliedert
♦ Klasse D wird nicht genutzt
Hinweis
♦ Die Kraftstoffeffizienzklassen sind in der EU-Verordnung (EG) Nr. 1222/2009 aufgeführt, nach denen dann der Reifen in die entsprechende Kategorie eingestuft wird.
♦ Der Rollwiderstand wird anhand von vorgeschriebenen Versuchen durch die Reifenhersteller ermittelt.
♦ Je niedriger der Rollwiderstand, umso geringer ist auch der Kraftstoffverbrauch.
A - geringster Rollwiderstandskoeffizient = geringster Kraftstoffverbrauch
B - + 1,0 l / 100 km, entspricht einem Mehrverbrauch zu A von + 1,0 l / 100 km
C - + 1,2 l / 100 km, entspricht einem Mehrverbrauch zu A von + 2,2 l / 100 km
E - + 1,4 l / 100 km, entspricht einem Mehrverbrauch zu A von + 3,6 l / 100 km
F - + 1,5 l / 100 km, entspricht einem Mehrverbrauch zu A von + 5,1 l / 100 km
G - + 1,5 l / 100 km, entspricht einem Mehrverbrauch zu A von + 6,6 l / 100 km
Nasshaftung Definition Für die Nasshaftung muss der Nasshaftungskennwert G ermittelt werden. Der Nasshaftungskennwert G wird bei einem Test mit einem standardisierten Fahrzeug auf nasser, glatter Fahrbahn, über die benötigte Distanz zur Abbremsung von 80 km/h auf 20 km/h, ermittelt. Dem Test liegt ein vordefinierter Standard-Referenzreifen (SRTT) zugrunde, mit dem dann auch die Berechnung des Nasshaftungskennwerts G durchgeführt wird. Für die Berechnung wird eine durchschnittliche mittlere Vollverzögerung (mfdd) zugrunde gelegt. Die durchschnittliche mittlere Vollverzögerung (mfdd) wird wie folgt berechnet:
S - der gemessene Bremsweg in Metern zwischen 80 km/h und 20 km/h Der Nasshaftungskennwert G wird wie folgt ermittelt:
mffd - durchschnittliche mittlere Vollverzögerung Ziel ♦ gute Nasshaftung der Reifen ♦ starke Verringerung des Bremswegs |
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Bewertung
♦ In Nasshaftungsklassen von A bis G gegliedert.
♦ Klasse D und G werden nicht genutzt
Hinweis
♦ Die Nasshaftungsklassen sind in der EU-Verordnung (EG) Nr. 1222/2009 aufgeführt, nach denen dann der Reifen in die entsprechende Kategorie eingestuft wird.
♦ Je niedriger der Nasshaftungskennwert, umso geringer ist auch der Bremsweg.
A - geringster Nasshaftungskennwert = kürzester Bremsweg
B - 3 m längerer Bremsweg im Vergleich zu Kategorie A
C - 7 m längerer Bremsweg im Vergleich zu Kategorie A
E - 12 m längerer Bremsweg im Vergleich zu Kategorie A
F - 18 m längerer Bremsweg im Vergleich zu Kategorie A
1 - Bei einer Vollbremsung bei 80 km/h kann die Differenz zwischen den Klassen A und F mehr als 18 m Unterschied betragen.
Geräuschemission
Ziel
♦ Reduzierung des Vorbeifahrgeräuschs
♦ Verringerung der Geräuschbelastung
Bewertung
♦ nur Messung außerhalb des Fahrzeugs
♦ Unterteilung in drei Klassen
♦ Drei schwarze Wellen kennzeichnen die schlechteste Leistung. Der Reifen erzeugt Rollgeräusche, die unter dem derzeitigen Grenzwert gemäß EU-Richtlinie 2001/43/EG liegen. Der Grenzwert überschreitet den zukünftig ab 2016 geltenden Grenzwert gemäß Verordnung (EG) Nr. 661/2009.
♦ Zwei schwarze Wellen: Der Geräuschpegel des Reifens unterschreitet auch den zukünftigen ab 2016 geltenden Grenzwert gemäß Verordnung (EG) Nr. 661/2009.
♦ Eine schwarze Welle: Der Geräuschpegel des Reifens unterschreitet den zukünftigen ab 2016 geltenden Grenzwert gemäß Verordnung (EG) Nr. 661/2009 um mindestens drei Dezibel.
Hinweis
♦ Die Reduzierung des Geräuschmesswertes von zwei auf eine schwarze Welle entspricht 3 dB, dadurch halbiert sich der Geräuschpegel.
♦ Zu beachten ist dabei, dass das externe Rollgeräusch des Reifens nicht immer mit dem Geräusch im Fahrzeuginnenraum übereinstimmt.
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