Kältemittel und Kältemaschinenöl Kältemittel ♦ In eine
Klimaanlage darf nur das Kältemittel eingefüllt werden, das speziell
für dieses Fahrzeug vom Hersteller freigegeben wurde. ♦ Klima-Service-Stationen dürfen nur für das vorgesehene Kältemittel verwendet werden. ♦ Im Motorraum oder an der Frontklappe ist ein Hinweisschild -A- mit Angaben zum verwendeten Kältemittel aufgeklebt. ♦ Verschiedene Kältemittel dürfen nicht miteinander vermischt werden. ♦ Beim Kältemittel R744 handelt es sich um eine natürliche Substanz, es darf in die Umwelt abgelassen werden. ♦
Für die Verwendung im Kältemittelkreislauf ist das Kältemittel R744
gemäß AHRI-Standard 700 (H2O <=10 ppm CO2 >=99,9 %) zu verwenden. ♦
Die Verwendung eines Kältemittels, das nicht dem oben genannten
Standard entspricht (z. B. CO2 mit Qualität 3.0), ist nicht zulässig und
kann zu Fehlfunktionen und Beschädigungen von Bauteilen führen. Kältemaschinenöl ♦
Kältemaschinenöl mischt sich (ca. 10 - 40 %, je nach Kompressortyp und
Kältemittelmenge) mit dem Kältemittel. Durch die ständige Zirkulation im
Kältemittelkreislauf schmiert es die beweglichen Teile. ♦ In
Verbindung mit Klimaanlagen werden spezielle synthetische
Kältemaschinenöle, z. B. Poly-Alkylen-Glykol (PAG)-Öl verwendet. Der
Einsatz von nicht zugelassenen Ölen kann zum Ausfall der Klimaanlage
führen, deshalb dürfen nur freigegebene Kältemaschinenöle eingefüllt
werden → Elektronischer Teilekatalog. ♦ Die speziell für die
Kältemittelkreisläufe mit dem Kältemittel R744 entwickelte
Kältemaschinenöle dürfen nur dann in einem Kältemittelkreislauf
verwendet werden, wenn entsprechende Freigaben dafür vorhanden sind →
Elektronischer Teilekatalog und → Heizung, Klimaanlage; Rep.-Gr.00;
Technische Daten; Füllmengen Kältemaschinenöl. ♦ Kältemaschinenöle
weisen hohes Lösungsvermögen mit Kältemittel, gute
Schmiereigenschaften, Säurefreiheit und ein sehr geringer Wasseranteil.
Aus diesem Grunde dürfen nur ganz bestimmte Öle verwendet werden. ♦
PAG-Öle sind stark hygroskopisch und mit anderen Ölen nicht immer
mischbar. Deshalb nur freigegebene Kältemaschinenöle verwenden. ♦
Kältemaschinenöl altert durch Feuchtigkeit und Säuren, wird dunkel,
zähflüssig und aggressiv gegen Metalle. Deshalb Behälter mit
Kältemaschinenöl zum Schutz vor eindringender Feuchtigkeit verschlossen
halten, angebrochene Gebinde sofort wieder verschließen. ♦ Es
darf nur das Kältemaschinenöl verwendet werden, das für das
entsprechende Kältemittel und den eingebauten Klimakompressor
freigegeben wurde → Elektronischer Teilekatalog. ♦ Ester-Öle
(POE-Öle) nicht verwenden, diese sind zurzeit nur für größere Anlagen
unter anderen Einsatzbedingungen (nicht für Kfz-Klimaanlagen mit
Kältemittel R744) vorgesehen. ♦ Kältemaschinenöl nicht offen lagern, da es stark hygroskopisch (Wasser anziehend) ist. ♦ Behälter mit Kältemaschinenöl und Kältemittelkreislauf immer verschlossen halten. ♦
Kältemaschinenöl aus einer dicht verschlossenen Lieferflasche kann auch
nach dem auf der Lieferflasche angegebenen Zeitpunkt, verwendet werden.
Hinweisschild für Kältemittelkreislauf ♦ Hinweisschild -A-
gibt Auskunft über die Art des verwendeten Kältemittels, die bei
Produktion eingefüllte Kältemittelmenge und das eingefüllte
Kältemaschinenöl. ♦ Symbole auf dem Hinweisschild -A- weisen auf
die Gefahren hin, die beim Umgang Kältemittel und Arbeiten am
Kältemittelkreislauf entstehen können. ♦ Marktabhängig werden Normen und Standards genannt, z. B. bestimmte in den USA gültige SAE-Standards. ♦
Abhängig von der Ausführung und vom Produktionszeitraum mit der Angabe
des GWP-Werts (Global Warming Potential) für das verwendete Kältemittel. ♦ Auf Hinweisschild -A- angegebenen Füllmengen und Art des Kältemaschinenöls des Fahrzeugs. Füllmengen Kältemittel Füllmengen Kältemittel sind im
fahrzeugspezifischen Reparaturleitfaden zu finden → Heizung,
Klimaanlage; Rep.-Gr.00; Technische Daten; Füllmengen Kältemittel.
Kältemittel und Kältemaschinenöl
Hinweisschild für Kältemittelkreislauf
Füllmengen Kältemittel
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