Hinweise zur Achsvermessung Fahrzeug darf nur mit einem für die Marke frei gegebenen Achsmessgerät vermessen werden. Alle Informationen für eine Achsvermessung sind im Achsmesscomputer zu finden. Schiefziehende Fahrzeuge und Unfallfahrzeuge Bedingung ● Die Ursache hierfür kann sein, dass die Zahnstange im Lenkgetriebe bei Geradeausfahrt nicht exakt in der Mitte steht. Dadurch kommt es bereits zu einer geringfügigen Lenkunterstützung nach links oder rechts und das Fahrzeug zieht schief.
Prüfvoraussetzungen Geprüfte und eingestellte Achsmessbühne und Achsmessgeräte sind Grundvoraussetzung. Radaufhängungen, Radlagerung und Lenkung auf unzulässiges Spiel und Beschädigung geprüft. Profiltiefe an einer Achse darf maximal 2 mm unterschiedlich sein. Vorschriftsmäßiger Reifendruck der Reifen. Leergewicht des Fahrzeugs. Vorhandenes Reserverad am entsprechenden Einbauort des Fahrzeugs. Bordwerkzeug am entsprechenden Einbauort des Fahrzeugs. Während der Vermessung dürfen keine Schiebeuntersätze und Drehplatten am Endanschlag stehen. Vorschriftsmäßiges Anbauen und Justieren des Messgeräts, dabei die Bedienungsanleitung des Geräteherstellers beachten. Ersteinweisung durch den Hersteller des Achsmessgeräts.
Sollwerte für Achsvermessung Hinweise zur Achsvermessung
Prüfvoraussetzungen
Sollwerte für Achsvermessung
Vorderachse Standardfahrwerk + DCC Sportfahrwerk + DCC PR-Nummern G01/G03 G02/G05 Gesamtspur (ungedrückt) 10′ ±10′ 10′ ±10′ Sturz (in Geradeausstellung) -36′ ±30′ -45′ ±30′ Höchstzulässiger Unterschied vom Sturz zwischen beiden Fahrzeugseiten max. 30′ max. 30′ max. Radeinschlagwinkel L0L RWD +1X2 +1N3 47° 32′ 47° 10′ L0L RWD +1X2 +1N7 46° 4' 45° 43' L0R RWD +1X2 39° 14' 38° 56' Spurdifferenzwinkel bei 20° Lenkeinschlag 1° 20′ ±20′ 1° 20′ ±20′ Nachlauf 5° 29′ ±30′ 5° 40′ ±30′ Höchstzulässiger Unterschied vom Nachlauf zwischen beiden Fahrzeugseiten max. 30′ max. 30′ Standhöhe 422 ±10 mm 406 ± 10 mm
Sturz an der Vorderachse ist nicht einstellbar und kann nur durch Verschieben des Aggregateträgers geringfügig korrigiert werden.
Spurdifferenzwinkel kann im Achsmesscomputer je nach Hersteller auch negativ angegeben sein.
Hinterachse | Standardfahrwerk + DCC | Sportfahrwerk + DCC |
PR-Nummern | G01/G03 | G02/G05 |
Gesamtspur (bei vorgeschriebenem Sturz) | 16′ ±10′ | 16′ ±10′ |
Sturz | -1° 30′ ±30′ | -1° 30′ ±30′ |
Höchstzulässiger Unterschied vom Sturz zwischen beiden Fahrzeugseiten | max. 30′ | max. 30′ |
Höchstzulässige Abweichung von der Laufrichtung | max. 20′ | max. 20′ |
Standhöhe | 424 ±10 mm | 414 ±10 mm |
Standhöhe messen:
– Maß -a- zwischen der Radnabenmitte und der Unterkante Radhaus definiert die Standhöhe des Fahrzeugs.
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